Besoldung und Polizeizulage
Die Aufgaben der Polizei, Polizisten sind nicht immer ganz einfach. Dabei gelten einige Grundsätze, die vor allem willkürliches und eigens bemessenes Strafmass verhindern sollen und eine gleichberechtigte Behandlung aller voraussetzen. Dabei gilt, dass die Strafverfolgung seitens der Polizei dem Legalitätsprinzip unterliegt und die Polizei dazu verpflichtet alle Straftaten aufzuklären und zu verfolgen. Dabei ist allerdings eine gewisse Verhältnismäßigkeit in der Intensität der Strafverfolgung zu beachten, insbesondere dann, wenn ein Straftatverdacht nur unkonkret besteht.
Wie das konkrete Eingreifen der Polizei aussieht, liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde. Des Weiteren beeinflusst das Opportunitätsprinzip das Handeln der Polizei, vor allem im Bereich des Ordnungswidrigkeiten Rechts. Im Strafrechtlichen Bereich unterliegt das Handeln der Polizei den Anweisungen der Staatsanwaltschaft und fungiert als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Die Hauptaufgabe der Polizei besteht aus der Aufrechtrechterhaltung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik. Dabei vertritt die Polizei die Rechtsordnung als Exekutive. Zu den weiteren Aufgaben der Polizeibehörde gehören die Gefahrenabwehr, auch Prävention genannt, und die Strafverfolgung, auch als Repression bezeichnet.
Unterschieden wird zwischen den Polizeibeamten der Bundesländer und den Polizisten des Bundes. Die Polizisten des Bunden setzen sich zusammen aus: Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zoll, den Feldjägern der Militärpolizei der Bundeswehr und der Polizei beim Deutschen Bundestag. Diese engagierte, teils gefährliche und vor allem verantwortungsvolle Tätigkeit rechtfertigt eine leistungsgerechte Besoldung für Polizeibeamte. In NRW beginnt die Besoldung für Polizeibeamte schon beim Eintritt in das Studium. Dies kann in anderen Bundesländern aber auch teils anders geregelt sein.
Achtung!!! ab den 1. Januar 2010 lineare Besoldungserhöhung in 3
Stufen:
01.01.2010: +1,2%
01.01.2011: +0,6%
01.08.2011: +0,3%
Januar 2011 - 240 Euro Einmalzahlung, Anwärter 50 Euro.
Weitere Infos finden Sie auch unter folgende Webseite: Beamtenbesoldung
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