Beihilfe: Finanzielle Unterstützung für Beamte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vorerst entschieden, Beamte des Bundes erhalten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich auch dann keine Beihilfe, wenn die Medikamente ärztlich verordnet sind. Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Medikament ärztlich verordnet worden ist. Beamtenbund kündigt Widerstand an.
Leipzig 26. Juni 2008 Az. 2 C 2.07
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