Beamtenbeleidung kann teuer werden

Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch gewaltsame Auseinandersetzungen von verärgerten Bürgern gehören zu den alltäglichen Vorkommnissen eines Polizeibeamten. Auslöser dafür sind häufig Verkehrskontrollen oder verhängte Bußgelder in Folge Falschparkens, überhöhter Geschwindigkeit oder defekter bzw. fehlender Fahrzeugvorrichtungen.

Verbale Anfeindungen nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Polizeibeamte können jedoch ebenso Bußgelder nach sich ziehen, die je nach Wortlaut differenziert und berechnet werden. Beleidigungen seitens Polizeibeamter gegenüber Bürgern werden mit § 194 Abs. 3 StGB geahndet.

Die folgende Auflistung zeigt einige Bespiele, die von verschiedenen Gerichten als Bußgelder verhängt wurden:

Bezeichnung Bußgeld in EURO
  Dumme Kuh 300 bis 800
Leck mich 300
Witzbold 300
Du Schwein 350
  Wegelagerer 450
Zu dumm/blöd zum Schreiben 450
Du blödes Schwein 475
Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun? 500
Was willst du, du Vogel? 500
Asozialer 550
Duzen eines Polizisten 600
Dir hat wohl die Sonne das Hirn verbrannt? 600
Vogel zeigen 750
Bei dir piept es wohl? 750
Sie sind krankhaft dienstgeil 800
Verfluchtes Wegelagerergesindel 900
Mittelfinger und Bullenschwein 1000
Wichser 1000
Vogel zeigen und dabei ausbremsen 1150
Raubritter 1150
Du bist ein Arschloch 1500
  Schlampe 1900
Miststück 2500
Alte Sau 2500
Mittelfinger zeigen 4000
  Beschimpfungen und Ohrfeige 6000

Stand der bisherigen Gerichtsurteile 16.08.2010