Verbesserter Laufbahnwechsel nach § 27 BLV
Das Bundesinnenministerium hat für Bundespolizisten bei einem Laufbahnwechsel nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) bessere Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen. So müssen Beamte und Beamtinnen, die in den gehobenen …