19. März 2024

Bahnpolizei

Polizeibeamte – Bahn

Auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes hat die Bundespolizei die Aufgabe für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, sowie Gefahren abzuwehren. Dazu gehören Gefahren, die den Betrieb der Bahn stören können, Gefahren abzuwenden, die den Benutzern der Bahnanlage drohen, Gefahren die von den Bahnanlagen ausgehen zu beseitigen. Darunter fallen auch Maßnahmen der Strafverfolgung.

Aus diesen Punkten ergeben sich folgende Einsatzschwerpunkte:

  • die Bundespolizei leistet Präventionsarbeit und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, die unter anderem Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität, wie Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung betreffen. Ebenfalls umfassen diese Aufgaben auch den Bereich, der gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr darstellt.
  • im grenzüberschreitenden Verkehr, sowie im Zusammenhang mit Reisebewegungen aus Anlass demonstrativer Aktionen, hat die Bundespolizei Präsenzstreifen einzusetzen.
  • im Personennahverkehr, sowie im Güterverkehr, ist eine gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in Kriminalitätsgefährdeten Zügen zu leisten.
  • bei Großveranstaltungen, zum Beispiel Fußballspielen, sind Schutzmaßnahmen einzuleiten, welche die Personenbeförderung auf Bahnhöfen und in Zügen betreffen.
  • bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen (Castor Transporte) sind Gefahren abwehrende Maßnahmen einzuleiten, um Gewalt zu verhindern, welche sich gegen den Transport richten könnte.

Um das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu steigern, wurde eine Kooperation mit den Polizeien der Länder abgeschlossen, sowie als weitere Maßnahme im Jahr 2000 eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG (Bahnpolizei) eingegangen. Die Zuständigkeit der Bundespolizei erstreckt sich dabei auf ungefähr 36.000 Kilometer Schienennetz und ca. 7.530 Bahnhöfe und Haltepunkte.

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