19. März 2024

Polizeibegriff

Die Aufgaben der Polizei hängen mit dem Verständnis zusammen, wie man diese definiert. Danach wird auch geregelt, wie diese Aufgaben zugewiesen und erfüllt werden. In den verschiedenen Bundesländern und später seit dem Jahr 1945 wurden die Polizeibegriffe neu und konzeptionell differenziert. Damit wurde das weite Verständnis der Polizeibegriffe eingegrenzt. Heute sind drei Ausprägungen der Polizeibegriffe gültig. Diese sind zusammenhängend mit ihrer Kombination aus unterschiedlichen Strukturen des Polizei- und Ordnungsrechtes in den verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Die verschiedenen Polizeibegriffe

Ursprünglich aus dem griechischen politeia: gesamte Staatsverwaltung.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeibegriff_in_Deutschland

Der materielle Polizeibegriff

Der materielle Polizeibegriff definiert in erster Linie die Aufgaben der Gefahrenabwehr, hierbei spielt es keine Rolle, welche Behörde diese Aufgabe übernimmt. Inhalte und Zweck der Maßnahmen sind die Kriterien für den materiellen Polizeibegriff. Dabei ist die inhaltliche Qualifikation ausschlaggebend und maßgebend für die staatlichen Tätigkeiten und deren Zielsetzung. Dabei fällt die Gefahrenabwehr unter die Staatstätigkeit der Polizei.

Der formelle Polizeibegriff

Die sachliche Zuständigkeit der Polizei wird durch den formellen Polizeibegriff definiert. Die Summe aller Rechtsnormen macht das Polizeirecht aus. Dieses Polizeirecht wird durch die Aufgaben der Polizeibehörden, Organisation, Berechtigung und Verpflichtung, ausgeübt. Dazu zählt auch die Strafverfolgung.

Der institutionelle Polizeibegriff

Der dritte Polizeibegriff, institutioneller Polizeibegriff, richtet sich an der Behördenorganisation aus. Hierbei ist entscheidend, dass es sich um eine organisatorische Begriffsbestimmung handelt, welche entscheidet, ob die handelnde Behörde der Polizeibehörde zuzuordnen ist. Die Polizeibehörden bilden ein Einheitssystem, darin bilden alle zu den Polizeibehörden zählenden Stellen, ein einheitliches System.

Übergreifende Organisation

Dagegen gibt es noch das Trennungssystem, dieses vereint die Dienstkräfte, welche im Vollzugsdienst tätig sind. Die Polizeibegriffe dienen als Hilfe zur Beschreibung, ihnen kommt aber keine prägende Kraft zu. Die beiden Polizeibegriffe, der materielle und der formelle Polizeibegriff, bilden zwei ineinander greifende Kreise, die eine Schnittstelle aufweisen und nicht völlig losgelöst voneinander agieren können. Ein Teil der materiellen Polizeiaufgaben kommt den Polizeibehörden zu, welche diese erfüllen müssen. Damit decken sich die Polizeibegriffe. Dagegen nimmt die formelle Polizei auch Aufgaben wahr, die außerhalb der Gefahrenabwehr getätigt werden müssen.

Jedoch haben andere Behörden die Gefahrenabwehr als Aufgabe und setzen damit materielle Polizeiarbeit um. Da fällt die Schnittstelle wieder auseinander.

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