19. März 2024

Zulagen

Die Zulagen für Polizisten werden zwischen Amtszulagen und Stellenzulagen unterschieden. Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltsfähig. Stellenzulagen werden zum Beispiel als Ministerialzulagen gezahlt. Sie sind sowohl widerruflich als auch nicht in allen Fällen ruhegehaltsfähig. Polizeibeamte können je nach Polizeieinsatz eine Erschwerniszulage, Wechselschichtzulage bzw. Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten erhalten. Allen Polizeibeamten werden vermögenswirksame Leistungen monatlich gezahlt.

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Leistungszulage: Welche Zulagen bekommen Polizeibeamte?

1997 sollte mittels Leistungszulagen und Leistungsprämien die Motivation der Beamten gesteigert werden. Die Leistungszulage wird gezahlt, wenn eine positive Leistungsprognose gestellt wird. Sie ist nur eine befristete Zahlung und kann bis zu 7 Prozent des Anfangsgehaltes betragen. Die Leistungsprämie wird quasi rückwirkend gezahlt, nämlich dann, wenn die Leistung bereits erbracht wurde. Die Leistungsprämie kann bis zur vollen Höhe des Anfangsgehaltes des Beamten gezahlt werden. Allerdings dürfen nur 15 Prozent der Beamten in einem Amt und einer Dienststelle eine Leistungszulage erhalten.

Erschwerniszulage

Besondere Erschwernisse während der Ausübung einer Tätigkeit werden mit der Erschwerniszulage abgegolten. Diese Erschwerniszulagen sind sowohl widerruflich, als auch nicht ruhegehaltsfähig. Wird eine Mehrarbeit nicht durch Dienstbefreiungen ausgeglichen, kann sie vergütet werden. Diese Regelung allerdings gilt nicht pauschal und uneingeschränkt. In § 48 Abs. 1 BBesG wird vorgegeben, dass die Vergütung der Mehrarbeit nur dann gezahlt wird, wenn die Art der Mehrarbeit messbar, also nachweisbar ist.

Vermögenswirksame Leistungen

Weiterhin gibt es vermögenswirksame Leistungen, die vom Dienstherrn gezahlt werden. Derzeit liegt der Betrag bei 6,65 Euro pro Monat.

Wechselschichtzulage – Dienst zu wechselnden Zeiten

Die Wechselschichtzulage wird durch die neue Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten ersetzt. Demzufolge ergibt sich eine Zahlung im Nachhinein, nicht wie vorher im Voraus. Die Zusammensetzung der neuen Zulage besteht aus einer Zulage für den Nachtdienst, einer Zulage für Dienstzeiten zu „dunklen Stunden“ und einer Zulage für Dienstzeiten an Wochenenden und Feiertagen. Die Zulage für einen Dienst zu ungünstigen Zeiten bleibt unberührt und wird neben der neuen Zulage gezahlt.

Dienst zu ungünstigen Zeiten 2021 DuZ

Ab 01. März 2020 erfolgt eine Steigerung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten für Bundesbeamte (DuZ) wie folgt:

Samstag: 13.00-20.00 Uhr - 1,30 Euro je Stunde
Nachtdienst: 20.00-06.00 Uhr - 2,59 Euro je Stunde
Sonn- und Feiertag - 5,50 Euro je Stunde

Neues Recht ab 01. Januar 2016

Ab dem 1. Januar 2016 erfolgt eine Steigerung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) wie folgt:

Samstag: 13.00-20.00 Uhr - 1,15 Euro je Stunde
Nachtdienst: 20.00-06.00 Uhr - 2,30 Euro je Stunde
Sonn- und Feiertag - 4,90 Euro je Stunde

Beschäftigte erhalten zudem ab dem 01. April 2016 bis 2018 eine Familienheimfahrt pro Woche, wenn sie im Rahmen von Maßnahmen zur Unterstützung zur Bewältigung der steigenden Anzahl von Asylbewerbern eingesetzt werden. Diese Regelung löst die bisher gezahlte Aufwandsentschädigung von 200 Euro ab.

Quelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte.html

Der Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) wird vereinheitlicht und steigt damit bis zur Besoldungsgruppe A 8 um rund 6 Euro monatlich.

Recht vor 2016

Nachfolgend ist das Besoldungsrecht vor 2016 wiedergegeben.

Was wird bei Nachdienststunden gezahlt?

Für Nachtdienststunden wird in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr morgens ein Betrag von 2,40 Euro je Stunde gezahlt. Hier existiert eine Deckelung auf 108 Euro pro Monat, sprich 45 Nachtstunden.

Was wird bei der Zulage für einen Dienst während der „dunklen Stunden“ gezahlt?

In der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr wird zusätzlich ein Betrag von 1,00 Euro pro Stunde gezahlt.

Was genau wird bei Wochenenddiensten und an Feiertagen gezahlt?

Wenn mindestens dreimal im Monat an Wochenenden oder zu Feiertagen gearbeitet wird, erhält der Beschäftigte künftig 20 Euro als Pauschalbetrag pro Monat.

Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt der Zulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten zu erfüllen?

Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Beschäftigte monatlich mindestens viermal einen Dienst anfangen muss, der mindestens 7, jedoch höchstens 17 Stunden zum letzten Dienstanfang auseinander liegen darf. Die 4 Dienstpaare können über den Monat verteilt gelegt werden und brauchen nicht nacheinander absolviert zu werden. Zudem muss der Beschäftigte zu den 4 Dienstpaaren 5 Nachtschichten in der Zeit von 20 bis 6 Uhr absolvieren.

Wie erfolgt die Berechnung von Dienstpaaren?

Die Berechnung erfolgt nach einem komplizierten Muster. Grundsätzlich gilt, dass 4 Dienstpaare über den Monat verteilt werden können. Dies bedeutet, dass eine Frühschicht in der ersten Woche auch mit einer Spätschicht in der vierten Woche kombiniert werden darf. Wichtig ist, dass die Anfangszeit vorwärts gerechnet mehr als 7 Stunden betragen muss. Rückwärts gerechnet dürfen nicht mehr als 17 Stunden dazwischen liegen.

Beispiel eines Dienstpaares

Frühschicht: 05:45 – 14:00 Uhr
Spätschicht: 13:45 – 22:00 Uhr
Zwischen 05:45 Uhr und 13:45 Uhr liegen mehr als 7 Stunden dazwischen (Vorwärtsrechnung) Zwischen 13:45 und 05:45 Uhr liegen weniger als 17 Stunden dazwischen (Rückwärtsrechnung) Das Dienstpaar ist somit in den Voraussetzungen erfüllt.

Gelten auch Schichten außerhalb des Rahmendienstplanes?

Es gelten für die Berechnung der neuen Zulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten auch Arbeitszeiten außerhalb des Rahmendienstplanes, beispielsweise zu Dienstzeiten während eines Fußballspiels.

Wird die Zulage trotzdem gezahlt, sofern die Voraussetzungen in diesem Monat nicht vorliegen?

Sofern ein Übertrag aus dem Vormonat besteht, wird die Zulage trotzdem gewährt, auch wenn die 4 Dienstpaare und die 5 Nachtdienstzeiten nicht erfüllt worden sind.

Ich habe mehr als 45 Nachtstunden. Was passiert damit?

Ab 45 Nachtstunden werden die zusätzlichen Nachtstunden in die nächsten Monate übertragen. Hier dürfen insgesamt 135 Nachtstunden angesammelt werden.

Welche Zahlung erfolgt bei Nichterreichen der 45 Nachtstunden?

Sollten die 45 Nachtstunden nicht erreicht werden, so wird vom Übertrag der letzten Monate die Nachtstunden automatisch bis zu 45 Stunden aufgestockt.

Wie verhält sich die Gewährung von einem halben Tag Urlaub in Bezug auf 4 Dienstpaare?

Sollten im Monat 35 Nachtstunden in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr geleistet worden sein und 4 Dienstpaare kreiert worden sein, so erhält der Beschäftigte einen halben Tag Urlaub zusätzlich.

Wie verhält sich die Zusatzpausenregelung?

Sollten keine 4 Dienstpaare und 35 Nachtstunden im Monat abgeleistet worden sein, so erhält der Beschäftigte keine Anrechnung der Pause.

Ich habe die 35 Nachtstunden durch Urlaub nicht erreichen können. Gibt es einen Ausgleich?

Nein, da durch die neue Erschwerniszulagen-Verordnung keine Ausgleichsregelungen vorgesehen sind.

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