19. März 2024

Polizeipferd und Polizeireiter

Polizeipferde werden in der Regel von Polizeireiterinnen und Polizeireitern ausgebildet. Externe Pferdetrainer werden im Normalfall nicht herangezogen. Die Ausbildung eines Polizeipferdes dauert in der Regel ein Jahr und schließt mit einer Prüfung ab. Trainiert werden die Bereiche Dressur, Springen und Geländefähigkeit des Pferdes, aber auch die Verkehrstauglichkeit. Die Ausbildung des Polizeireiters kann zwischen den Bundesländern variieren. Allen nahezu gleich ist jedoch die Ausbildung in Dressur, Springen und Geländeeinsatz. Danach sind das Polizeipferd und dessen Polizeireiter einsatzbereit.

Ausbildung des Polizeipferdes

Die Ausbildung des Polizeipferdes beginnt mit der Gewöhnung an den Polizeireiter. Langsam wird das Tier an die Polizeiarbeit herangeführt. Dazu gehören die nötige Leistung aufzubauen und die Mentalität des Pferdes zu festigen. Da Pferde Fluchttiere sind, ist es nötig, den Instinkt des Tieres, bei Gefahr zu flüchten, kontrollieren zu können. Immerhin muss das Tier entgegen seines Instinktes im Straßenverkehr einsetzbar sein. Daher wird das Polizeipferd so früh wie möglich an akustische und optische Reize herangeführt. Straßenlärm, Rauch, Sirenen, hupende Autos, laute Motorräder, rennende Kinder, fliegende Gegenstände und Fahrradfahrer sollte das Pferd ignorieren können. Auch dass es selbst von Gegenständen getroffen werden kann, muss trainiert werden.

Zunächst muss das Tier zum Polizeireiter Vertrauen fassen. Dann beginnt die Ausbildung. Spielerisch wird sein Charakter und Selbstbewusstsein gestärkt. Es wird stets als Gewinner aus einer Situation hervorgehen. Am Ende jeder Trainingseinheit wird das Tier belohnt. Die Ausbildungsstunde endet immer mit einem Erfolgserlebnis für das Tier. Mit der Zeit werden die Aufgaben, die das Polizeipferd zu bewältigen hat, immer schwieriger. Am Ende steht die Eignungsprüfung mit den Prüfungen in den Disziplinen Springen, Dressur, Einsatzteilnahme, Gelände, Bewegung im Straßenverkehr und Konfrontation mit akustischen und optischen Reizen. Die Ausbildung des Polizeipferdes ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Laufe seiner Polizeiarbeit wird das Tier weiterhin regelmäßig trainiert.

Ausbildung der Polizeireiters

Die Ausbildung des Polizeireiters erfolgt in erster Instanz gewöhnlich an einer Polizeiakademie. Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin absolviert dort in der Regel ein dreijähriges Studium, wobei sich danach eine einjährige Verwendungszeit beim Streifendienst, im Bereitschaftsdienst und im Einsatzdienst anschließt. Danach hat der Polizist die Möglichkeit, sich bei der Reiterstaffel zu bewerben. Grundkenntnisse im Reiten sind nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert.

Nach der Bewerbung erfolgt die Einladung zum Hospitationstag, bei dem der Polizeibeamte einen Einblick in die tägliche Arbeit in der Reiterstaffel erhält. Zudem wird unter fachlicher Anleitung eines Reitlehrers probegeritten. Danach kann sich der Polizist entscheiden, ob er der Reiterstaffel beitreten möchte. Wenn ja, dann wird er erneut eingeladen und durch eine Auswahlkommission beurteilt. Sollte nichts zu beanstanden sein und die Wahl fällt auf den Polizeibeamten, so durchläuft der Polizist zunächst einen halbjährigen Reitlehrgang. Er erlernt neben Dressur, Springen, Gelände, schwierigen Situationen und Einsatzsituationen auch fachliches Wissen über Pferdehaltung und Pferdegesundheit. Der Reitlehrgang schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.

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