4. November 2024

Beamtenbesoldung

Was ist eine Besoldung?

Der Begriff „Beamtenbesoldung“ bedeutet die Vergütung von Beamten, Richtern und Soldaten. Er wird auch oft als Gesamtheit der Dienstbezüge gebraucht. Die Besoldung wird in der entsprechenden Besoldungsordnung geregelt. Es gibt die Besoldungsordnung der jeweiligen Länder und die Besoldungsordnung des Bundes. Die Besoldung ist nicht mit dem Gehalt oder Lohn zu verwechseln, denn Beamte zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weshalb bei ihnen die Sozialversicherungsbeiträge von ihrer Vergütung nicht abgezogen werden. Vielmehr zahlen sie lediglich Kirchensteuern, sofern dies zutrifft, die Solidaritätszuschlag und Steuern. Alle anderen Abzüge, die für Arbeitnehmer gelten, sind für Beamte gewöhnlich nicht relevant.

Es gibt derzeit folgende Besoldungsordnungen:

  • Besoldungsordnung A = Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Soldaten bis einschließlich Dienstgrad Oberst, sowie kommunale Wahlbeamte in kleineren Gemeinden.
  • Besoldungsordnung B = besondere Ämter des höheren Dienstes, wie beispielsweise Leiter von großen Behörden, Abteilungsleiter in Ministerien oder besonders großen Mittel- und Oberbehörden, bei der Bundeswehr Generäle und Oberste in herausragender Stellung und kommunale Wahlbeamte.
  • Besoldungsordnung R = Richter und Staatsanwälte
  • Besoldungsordnung W = Hochschullehrer und Rektoren, die Besoldungsgruppe W ersetzt seit 2005 die frühere Gruppe C

Frühere bereits abgeschaffte Besoldungsordnungen waren:

  • Besoldungsordnung AH = wissenschaftliche Assistenten und Ingenieure, Oberassistenten und Oberingenieure an Hochschulen sowie Ärzte an Universitätskliniken (ehemals geltend für das Bundesland Baden- Württemberg)
  • Besoldungsordnung C = Hochschullehrer
  • Besoldungsordnung H = Hochschullehrer ( nicht bundesweit einheitlich geregelt)

Besoldungsgruppen und Stufen

Bei den Besoldungsgruppen handelt es sich um bestimmte Klassen, die bei der Vergütung des Beamten bzw. der Beamtenbesoldung eine wesentliche Rolle spielen. In der Regel gilt, dass eine höhere Besoldungsgruppe eine höhere Besoldung bedeutet. Anhand der eingeschlagenen Laufbahn, Erfahrung und Qualifizierung des Beamten wird die jeweilige Besoldungsgruppe mit der entsprechenden Stufe dem Beamten zugeordnet.

Bis zu 15 Besoldungsgruppen regeln die Eingruppierung

Es gibt dabei 15 Besoldungsgruppen, wobei die niedrigste Besoldungsgruppe A 2 und die höchste Besoldungsgruppe A 16 darstellt. Zudem sind 8 Stufen pro Besoldungsgruppe zugeordnet. Um in eine höhere Stufe zu gelangen, muss der Beamte eine bestimmte Stufenlaufzeit absolvieren. Er kann dabei höhergruppiert werden oder aber auch zurückgestuft werden. Dies hängt in der Regel von den Leistungen des Beamten ab.

Weiterhin sind die einzelnen Bundesländer berechtigt zusätzliche Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen für weitere Ämter zu schaffen. Die Funktionen der Beamten, Richter und Soldaten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen (§ 18 Satz 1 BBesG). Gemäß § 14 BBesG ist die Besoldung regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzugleichen.

Die Dienstbezüge der Beamten setzen sich aus dem Grundgehalt, Zuschüssen und Zulagen und dem Familienzuschlag zusammen. Die Grundgehälter werden als Anlage zum BBesG geregelt. Alle Vergütungen zusammen werden im Fachjargon auch Beamtenbesoldung genannt.

Eingruppierung in die Besoldungsordnung A

Die Besoldungsordnung A umfasst die aufsteigenden Gehälter für alle Beamten außer von Dozenten, Staatsanwälten, Richtern und Ministern. Die Besoldungsordnung A enthält 15 Besoldungsgruppen von A 2 bis A 16 mit jeweils 8 Stufen pro Besoldungsgruppe. Die Gehälter der Gruppe A erhöhen sich entweder nach einer Besoldungsanpassung oder auch durch den Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe.

Stufenlaufzeit

Früher wurden diese Stufen im Zweijahresrhythmus erhöht. Diese Regelung hat sich geändert. Mittlerweile sind die Jahresintervalle unterschiedlich und können von zwei Jahren bis vier Jahren reichen. Erbringt der Beamte dauerhaft eine Leistung, die über seiner Erfahrungsstufe liegt, kann nach Absprache auch die nächst höherer Stufe nach Ablauf der Hälfte eines Intervalls erfolgen. Liegt der Sachverhalt genau anders herum und der Beamte erbringt nicht den Durchschnitt der geforderten Leistung, kann er länger in einer Dienststufe verbleiben.

Besoldungsordnungen B, W und R

In der Besoldungsordnung B (Beamte mit den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11) wird eine feste Beamtenbesoldung vorgesehen. Hier sind keine Stufenlaufzeiten vorgesehen.

Polizeibeamte in der Besoldungsordnung B können sein:

  • Direktor bei der Bundespolizei (B3)
  • Präsident einer Bundespolizeidirektion (B3 – B9)
  • Erster Direktor im Bundeskriminalamt (B4 und höher)
  • Präsident der Bundespolizeiakademie (B4)
  • Präsident des Zollkriminalamts (B6)
  • Vizepräsident des Bundeskriminalamt (B6)
  • Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums (B6)

Die Besoldungsordnung W wird für Hochschullehrer (W1 bis W 3) angewandt. Die Besoldungsordnung R für Richter und Staatsanwälte (R 1 bis R 10). In der Regel sind Polizeibeamte in den Besoldungsordnung W und R nicht eingruppiert.

Auszahlung der Besoldung

Die Bezüge des Beamten werden jeweils zum ersten eines Monats bereits im Voraus gezahlt. Die darüber ausgestellte Mitteilung stellt keinen Verwaltungsakt dar.

Rückzahlung der Beamtenbesoldung

§ 12 BBesG regelt die Rückforderungen bereits gezahlter Dienstbezüge, sofern diese ohne Rechtsgrund gezahlt worden sind. Eine ohne Rechtsgrund gezahlte Überzahlung kann beispielsweise durch einen Rechenfehler entstehen, in solch einem Fall muss der Beamte die Höhe der Überzahlung wieder zurückerstatten. Hat der Beamte die Überzahlung bereits für aus dem üblichen Lebensrahmen heraus fallende Dinge verbraucht, so ist er nach § 818 Abs. 3 BBesG nicht mehr zur Rückzahlung verpflichtet.

Weitergehende Informationen zur Beamtenbesoldung

Aktuelle Besoldungstabellen in PDF Format
Besoldungstabellen (Statistisches Tabellen Format)

Welche Zulagen bekommen Polizeibeamte?

Wann bekommen Polizisten eine Auslandsverpflichtungsprämie?

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