Die Mehrarbeitszulage für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen erhöht sich zum 01.01.2021 in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 16. Die Zulage wird bei Mehrarbeit gezahlt und ist in der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in § 4 Abs. 1 (MVergV) festgesetzt.
Die Anhebungen der Zulage im Detail
Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich die Zulage von 15,97 Euro pro Stunde auf 16,19 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 wird die Mehrarbeitszulage von 21,90 Euro auf 22,21 Euro festgesetzt und für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 von 30,21 Euro auf 30,63 Euro.
Weitere Anhebungen könnten Ende September 2021 beschlossen werden
Ende September 2021 soll die nächste Besoldungsrunde für die Polizeibeamten der Länder stattfinden, so auch für die nordrhein-westfälischen Polizisten und Polizistinnen. Durch weitere Besoldungserhöhungen, die durch die Besoldungsrunde resultieren könnten, könnten somit auch im Zusammenhang die Stundenvergütungen der Mehrarbeit angehoben werden. Es bleibt also abzuwarten.